
Garantie ist eine freiwillige Leistung.
Sie besteht zwischen Käufer und Hersteller.
Sie stellt eine Funktionsgarantie dar. Geht etwas kaputt, wird es unter den Bedingungen des Herstellers wieder funktionstüchtig gemacht.
Die Garantiedauer können Hersteller selbst festlegen. Üblicherweise liegt sie bei 0, 1, 3 oder 5 Jahren.
Zu beachten ist, dass der Hersteller in den vereinbarten Garantiebedingungen bestimmte Vorgaben machen kann. Wenn sie nicht erfüllt werden, kann er den Ersatz verweigern.
Autohersteller beispielsweise verlangen normalerweise regelmäßigen Service bei einer Vertragswerkstatt. Computerhersteller bspw. schließen oft Beschädigung durch Nikotin/Teer von der Garantie aus.
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.
Sie besteht zwischen Käufer und Verkäufer.
Sie heißt eigentlich "Sachmangelhaftung". Das bedeutet, dass die Ware beim Kauf funktionieren und frei von Mängeln sein muss.
Die Frist, in der man Mängel reklamieren kann, liegt bei Neuware und privatem Käufer bei 2 Jahren.
Zu beachten ist, dass grundsätzlich der Käufer nachweisen muss, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf ist bei einem privaten Käufer jedoch der Händler in der Beweispflicht.
Kann der Händler den Kaufvertrag nicht erfüllen und den mangelfreien Zustand herstellen, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Wert mindern.
Dieses Informationsangebot stellt keine Rechtsberatung dar.
Es dient einzig als erster Überblick zur Unterscheidung der beiden Begriffe. Alle Angaben ohne Gewähr.
Sollten Sie Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich an Ihre Rechtschutzversicherung oder Ihren Anwalt.
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